Die Steuerabkommen der Schweiz und die Auswirkungen auf Rechtsträger in Liechtenstein
2012 . LJ . Seite 46 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2012 . LJ . Seite 46 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2011 . Steuer Revue . Seite 908 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2019 . PIStB Praxis Internationale Steuerberatung . Seite 224 . Verlag IWW . Matthias Langer
2013 . ZFS . Seite 6 . Matthias Langer & Thomas Hosp
Das Fürstentum Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren von einer „unkooperativen Steueroase“ (Bericht der OECD) zu einem international anerkannten Finanzplatz entwickelt. Dies wird insbesondere durch den erfolgreichen Peer Review Bericht der OECD aus dem Jahr 2011/2012 sowie dem Inkrafttreten des DBA zwischen Deutschland und Liechtenstein zum 1.1.13 deutlich. Im Folgenden werden die aktuellen Entwicklungen des Fürstentums Liechtenstein im Bereich des steuerlichen Informationsaustausch und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit analysiert und deren Auswirkungen auf Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland aufgezeigt.
2012 . RIW . Seite 347 . Matthias Langer & Thomas Hosp
Die Unterzeichnung des DBA zwischen Liechtenstein und Deutschland (DBA DE/FL) wurde in Liechtenstein als zentraler Meilenstein zur Anerkennung des Fürstentums als seriöser Steuerstandort in Deutschland gefeiert. Neben den nun vereinbarten Quellensteuersätzen sollte auch der Anwendungsbereich des neuen DBA berücksichtigt werden, denn die Vergünstigungen des Abkommens werden durch umfassende Missbrauchsbestimmungen flankiert, deren Ziel es ist, jegliche „missbräuchliche“ Steuergestaltung zu verhindern.
2012 . ZFS . Seite 66 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2012 . National Report Liechtenstein . Matthias Langer mit Brielmeier, Busch, Linn, Wenz
Die Europäische Union sieht in der Förderung von Forschung und Entwicklung einen zentralen Baustein im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsräume. Ein Instrument ist hierfür die Schaffung eines steuerlichen Anreizsystems. Das Fürstentum Liechtenstein hat daher im Rahmen der Totalrevision des Steuergesetzes mit Art. 55 SteG eine Norm eingeführt, die einen Sonderabzug für Einkünfte aus Immaterialgüterrechten vorsieht. Der folgende Musterfall verdeutlicht nicht nur, was der liechtensteinische Gesetzgeber als Immaterialgüter definiert, sondern zeigt insbesondere auch die Berechnung des Sonderabzugs auf.
2011 . ZFS . Seite 90 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2011 . LJ . Seite 2 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2011 . RIW . Seite 842 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2011 . ZFS . Seite 121 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2011 . ZFS . Seite 158 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2011 . Forum Steuerrecht . Herausgeber Birk/Saenger/Töben . Verlag Münster, Nomos . Matthias Langer
2011 . Steuer Revue . Seite 550 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2011 . IStR . Seite 208 . Matthias Langer & Thomas Hosp
Zum gab es im Fürstentum Liechtenstein eine Totalrevision des Steuerrechts (Steuergesetz; SteG). Diese stellt einen vorläufig letzten Meilenstein im Rahmen der fundamentalen Wandlung Liechtensteins im innerstaatlichen als auch im zwischenstaatlichen Steuerrecht dar.
Die Totalrevision hat ein attraktives und klares Steuerrecht hervorgebracht, das im Einklang mit dem Europarecht ist. Dies wird nicht zuletzt durch die Entscheidung der EFTA Überwachungsbehörde (ESA) vom unterstrichen. In dieser Entscheidung hat die ESA bestätigt, dass die Ertragsteuerbefreiung der neu geschaffenen Privatvermögensstrukturen (PVS) im Einklang mit dem Europarecht ist. Im Folgenden wird das PVS Regime im Detail analysiert, wobei insbesondere auf die materiellen und formellen Voraussetzungen des PVS Status sowie auf die Antragstellung eingegangen wird. Abschließend wird die Entscheidung der ESA dargestellt.
2010 . ZFS . Seite 161 . Matthias Langer & Thomas Hosp
2009 . Der Aufsichtsrat . Seite 130 . Matthias Langer & Martin Wenz